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03.11.06 Darf die Evolutionstheorie im Biologieunterricht kritisch betrachtet werden?Kritik der AG Evolutionsbiologie an Kultusministerin Wolff. In einem offenen Brief vom 25. 10. 2006, welcher medienwirksam zum Reformationstag in zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, kritisiert Prof. Dr. U. Kutschera im Namen der AG Evolutionsbiologie im Verband deutscher Biologen die hessische Kultusministerin Karin Wolff (http://www.evolutionsbiologen.de/ProtestschreibenKultusministerium.pdf). Anlass waren Äußerungen der Ministerin, die eine Öffnung des Biologieunterrichtes für evolutionskritische Aspekte und alternative Konzeptionen zur Lebensentstehung anmahnte. Dies halten die Unterzeichner für nicht akzeptabel. Aus ihrer Sicht kollidiere Wolffs Auffassung mit dem öffentlichen, durch Steuergelder finanzierten Auftrag, im naturwissenschaftlichen Unterricht die Inhalte und Methoden wissenschaftlicher Erkenntnisse und Theorienbildung zu vermitteln. „Eine diskriminierende Sonderbehandlung der Evolutionsbiologie als ‚infragestellungswürdig’ darf es – auch unter Bezugnahme auf die Belange einer ‚christlichen Kultur’ – nicht geben“ heißt es in dem Schreiben weiter. Tatsächlich plädierte die Ministerin dafür, neben der Evolution auch Aspekte des christlichen Schöpfungsverständnisses im Biologieunterricht zu behandeln, um die Schüler nicht verbindungslos mit unterschiedlichen Theorien im Bio- und im Religionsunterricht zu konfrontieren. Gerade die Erläuterung von fächerverbindenden Bezügen im Falle der Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre seien als besonderer Anreiz zu begreifen. Zahlreiche Persönlichkeiten der Wissenschaft, die an einen Schöpfer glauben, könnten hier als Beispiel dienen. Deutlich distanzierte sich die Ministerin dagegen von der „recht extremen Position des ‚wissenschaftlich‘ daherkommenden Kreationismus“ (IDEA-Spektrum 3. 10. 2006). Kritik an der „Tatsache der Evolution“ ist innerwissenschaftlich begründet. Der Vorwurf der AG Evolutionsbiologie gegenüber Frau Wolff, es sei nicht legitim, die Evolution und einzelne Evolutionstheorien wissenschaftlich in Frage zu stellen, ist vollkommen unberechtigt. Dies geschieht nicht, wie durch Kutschera wiederholt behauptet, allein auf der Grundlage einer in den Vordergrund gestellten „außerwissenschaftlichen“ Motivation. Die Kritik hat auch nichts mit einer „Diskriminierung“ der Evolutionsbiologie und ihrer Vertreter zu tun. Vielmehr ergeben sich bei Berücksichtigung der heute verfügbaren, „innerwissenschaftlich“ erhobenen Befunde zahlreiche kritische Anfragen an die „Tatsache der Evolution“ wie auch an die spezielleren Entwürfe einzelner Evolutionstheorien. (Eine ausführliche Darstellung dieses Sachverhaltes mit zahlreichen Beispielen liefert das Lehrbuch: „Evolution – Ein kritisches Lehrbuch“, s. u.) Eine Unterdrückung dieser rein innerwissenschaftlichen Kritik widerspricht dem Wesen von Wissenschaft und ist Ausdruck einer ideologischen Festlegung. Irreführende Vergleiche. Schließlich argumentiert Professor Kutschera im Schreiben an Ministerin Wolff, dass die Infragestellung der Evolutionstheorie vergleichbar wäre mit der Kritik an der „Astronomie durch die Astrologen“ oder der „Geophysik durch Wünschelrutenträger“. Auch diese Argumentation wurde von den Medien wiederholt aufgegriffen. Pauschale Schubladisierungen. Es ist weiterhin nicht zu akzeptieren, dass pauschal dem „Kreationismus“ wie auch dem „Intelligent Design“-Ansatz im genannten offenen Brief der Stempel einer „Pseudowissenschaft“ aufgedrückt wird, die „einhellig als verfehlt und unwissenschaftlich“ von der „gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft“ charakterisiert würden. Damit stellt man die wissenschaftliche Kompetenz fachlich ausgewiesener, aber evolutionskritisch eingestellter Wissenschaftler pauschal in Abrede. Naturwissenschaftliche Aussagemöglichkeiten sind selbstverständlich begrenzt, das ist wissenschaftstheoretisches Allgemeinwissen. Besonders in Fragen der Ursprungsforschung werden von allen beteiligten Seiten auch Behauptungen aufgestellt, die nicht mehr schlüssig durch Daten gedeckt werden können. Die von Kutschera an Ministerin Wolff geübte Kritik trägt diesen allgemein bekannten Zusammenhängen keinerlei Rechnung. Stattdessen schreibt er dem gegenwärtigen Stand der Evolutionsbiologie Kompetenzen zu, die er nicht hat. Wissenschaftliche Methoden werden auf diese Weise weltanschaulich überhöht (vgl. dazu die Stellungnahme „Studiengemeinschaft Wort und Wissen akzeptiert und nutzt Naturwissenschaft“, s. u.). Fazit. „Der naturwissenschaftliche Fachunterricht hat das gesicherte Wissen unserer Zeit zu lehren und die notwendigen Prinzipien wissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung zu vermitteln.“ Dieser Ansicht Kutscheras schließen wir uns uneingeschränkt an. Wenn darüber hinaus gelten soll, dass der naturwissenschaftliche Unterricht „nicht zuletzt in einer weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft, in allen Fächern rein wissenschaftlich bleiben“ müsse, dann darf die naturalistische Weltanschauung von Professor Kutschera davon nicht ausgenommen werden. Wir begrüßen die Äußerungen der hessischen Kultusministerin Wolff und hoffen, dass sie dazu beitragen, eine wissenschaftlich saubere und gewinnbringende Diskussionskultur trotz unterschiedlicher weltanschaulicher Anschauungen an unseren Schulen und Universitäten zu fördern
Weiterführende Links
„Evolution – ein kritisches Lehrbuch“: http://www.wort-und-wissen.de/lehrbuch/main.html Pressetext „Evolution und Schöpfung in der Schule“ der SG Wort und Wissen: http://www.wort-und-wissen.de/presse/main.php?n=Presse.P05-2 Pressetext „Studiengemeinschaft Wort und Wissen akzeptiert und nutzt Naturwissenschaft“: http://www.wort-und-wissen.de/oresse/main.php?n=Presse.P06-2
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